Hinweise für Besucherinnen und Besucher

Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich und für jedermann zugänglich. Hiervon gibt es allerdings einige Ausnahmen wie z. B. Erörterungstermine oder Termine in denen die Kammer die Öffentlichkeit aufgrund bestimmter Sachverhalte ausgeschlossen hat. Ob eine Verhandlung öffentlich ist oder nicht erkennen Sie in der Regel bereits an der Leuchtanzeige über dem Terminsaushang am Sitzungssaal.


Selbstverständlich dürfen Besucher/innen den Gang eines Verfahrens nicht stören. Wer sich hieran nicht hält, muss mit dem Verweis aus dem Saal oder einer Ordnungsstrafe rechnen.

Größere Besuchergruppen, wie z. B. Schulklassen, werden gebeten, sich einige Tage vor dem Besuchstermin telefonisch im Vorzimmer des Präsidenten (Tel.: 0241 9425-52232) anzumelden damit für ausreichend Sitzmöglichkeiten in den Sälen gesorgt werden kann.