Sozialgericht Aachen

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Geschäftsverteilung

Geschäftsverteilungspläne Geschäftsstelle, Rechtsprechung und Verwaltung
Die Geschäftsverteilungspläne unterliegen im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen.


 

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