Brief mit Bescheid
Trauriges Gesicht
Brief schreiben
Beim Amt
Prüfung Bescheid
Nicht einverstanden
Bei Gericht
Info-Zeichen

Sie bekommen einen Bescheid.

Ein Bescheid ist ein Brief.
Der Brief ist von einem Amt.
Oder von einer Sozial-Versicherung.
Sie sind mit dem Bescheid nicht einverstanden?

Dann machen Sie einen Wider-Spruch.

Was ist ein Wider-Spruch?

Ein Wider-Spruch ist ein Brief.
In dem Brief schreiben Sie:

Sie sind mit dem Bescheid
nicht einverstanden. 

Den Wider-Spruch machen Sie
bei dem Amt.
Oder bei der Sozial-Versicherung.

Oder Sie schicken den Wider-Spruch
an das Amt.
Oder an die Sozial-Versicherung.
Mit der Post.

Das Amt oder die Sozial-Versicherung
prüft den Wider-Spruch.

Die Prüfung ist fertig?

Dann bekommen Sie einen bestimmten Brief.
Der bestimmte Brief ist von dem Amt.
Oder von der Versicherung.

Den bestimmten Brief nennt man:
Wider-Spruchs-Bescheid. 

Sie sind mit dem Wider-Spruchs-Bescheid
nicht einverstanden?
Dann machen Sie eine Klage.

Was ist eine Klage?

Eine Klage ist ein Antrag.
Der Antrag ist dafür:
Ein Gericht muss entscheiden.
Die Klage machen Sie beim Sozial-Gericht.

Das Sozial-Gericht prüft die Klage.

Die Prüfung ist fertig?

Dann bekommen Sie einen bestimmten Brief.
Der bestimmte Brief ist von dem Sozial-Gericht.
Den bestimmten Brief nennt man:

Urteil oder Gerichts-Bescheid oder Beschluss. 

Sie sind damit nicht einverstanden?
Dann machen Sie eine Berufung.

Was ist eine Berufung?

Eine Berufung ist ein Antrag.
Der Antrag ist dafür:
Ein anderes Gericht muss entscheiden.

Die Berufung können Sie beim
Sozial-Gericht oder Landes-Sozial-Gericht machen.
Das Landes-Sozial-Gericht prüft die Berufung.

Die Prüfung ist fertig?

Dann bekommen Sie einen bestimmten Brief.
Der Brief ist von dem Landes-Sozial-Gericht.
Den Brief nennt man:
Urteil, Gerichtsbescheid oder Beschluss. 

Sie sind mit der Entscheidung
nicht einverstanden?

Dann machen Sie eine Revision.

Was ist eine Revision?

Eine Revision ist ein Antrag.
Der Antrag ist dafür:
Ein anderes Gericht muss entscheiden.

Die Revision können Sie beim
Landes-Sozial-Gericht oder Bundes-Sozial-Gericht machen.

Dazu benötigen Sie einen Rechts-Anwalt.

Das Bundes-Sozial-Gericht prüft die Revision.

Die Prüfung ist fertig?

Dann bekommen Sie einen bestimmten Brief.
Der Brief ist von dem Bundes-Sozial-Gericht.
Den Brief nennt man:
Urteil oder Beschluss. 

Auf den nächsten Seiten gibt es
mehr Informationen.

Mehr Infos zum Verfahren:

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2024