Zahlungen in Rechtsangelegenheiten sind an die Zentrale Zahlstelle Justiz zu leisten. Dabei ist die in der Rechnung aufgeführte Banbverbindung zu verwenden. Als Verwendungszweck ist ausschließlich das Kassenzeichen anzugeben.
Die Zentrale Zahlstelle Justiz in Hamm ist wie folgt zu erreichen:
per E-Mail: Poststelle@olg-hamm.nrw.de
per Telefon: 02381 272-6333
per Fax: 02381 272-518
Sprechzeiten des Service-Centers:
Montag-Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr
zusätzlich Mittwoch von 13:00 bis 16:00 Uhr
Die Bankverbindung für Zahlungen an das Sozialgericht Aachen lautet wie folgt:
Landeshauptkasse Nordrhein-Westfalen
IBAN: DE93300500000004100046
BIC: WELADEDD
Wichtig: Bitte zahlen Sie nur nach schriftlicher Anfforderung des Gerichts unter Angabe des im Anforderungsschreiben genannten Verwendungszwecks. Die Kontoverbindung ist nicht gültig für Gerichtskosten/Ratenzahlung von Prozesskostenhilfe.