
Die Rechtsantragsstelle bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Berufungen, Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Vor allem bei Eilrechtsschutzanträgen nehmen sie eine Begründung in angemessenem Umfang zu Protokoll. Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen haben zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.
Die Urkundsbeamtinnen und -beamten der Geschäftsstelle dürfen keine Rechtsberatung leisten.
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Soweit möglich, wird darum gebeten, alle Eingaben und Anträge schriftlich einzureichen (siehe unten aufgeführte Muster).
Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten (0241 9425-32238).
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Hinweise
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Klage
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Eilantrag
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Berufung/Beschwerde
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