Paragraph Quelle: Justiz NRW

Die Rechtsantragsstelle bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Berufungen, Klagen und Anträge, insbesondere auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Vor allem bei Eilrechtsschutzanträgen nehmen sie eine Begründung in angemessenem Umfang zu Protokoll. Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen haben zudem die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

Die Urkundsbeamtinnen und -beamten der Geschäftsstelle dürfen keine Rechtsberatung leisten.

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Soweit möglich, wird darum gebeten, alle Eingaben und Anträge schriftlich einzureichen (siehe unten aufgeführte Muster).

Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige telefonische Kontaktaufnahme gebeten (0241 9425-32238).

  • Hinweise PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Hinweise zur Klageerhebung und Antragstellung auf Gewährung eines Rechtsschutzes (Eilantrag) bei den Sozialgerichten
  • Klage Word-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .docx 
    Vordruck für eine Klage
  • Eilantrag Word-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .docx 
    Vordruck für einen Antrag auf einstweilige Anordnung
  • Berufung/Beschwerde Word-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .docx 
    Vordruck für eine Berufung oder Beschwerde