Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen

 

Auf der Grundlage der Rechtsverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Sozialgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2012 - 6303 - II. 103 - (GV. NRW. S. 551) ist bei dem Landessozialgericht und den Sozialgerichten zum 01.01.2013 jeweils ein EGVP eingerichtet worden. Wenn der Absender die Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr erfüllt ("qualifizierte Signatur"), können seitdem Dokumente an dieses Postfach rechtswirksam übermittelt werden.

 

Allgemeine Informationen zum EGVP finden Sie im Internet unter www.egvp.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Besonders hinzuweisen ist auf das instruktive EGVP Video externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.